Hamburg . Denkmalverein kämpft um Wärterhäuser am Gefängnis Fuhlsbüttel. 34 Wohnungen stehen leer

Die 13 weißen Häuser liegen zwischen weiten Rasenflächen, die Fassaden sind gut in Schuss, Verkehrslärm ist nicht zu hören – und doch stehen sie fast komplett leer: Seit Jahren lässt die Eigentümerin, die Stadt Hamburg, die denkmalgeschützten Wärterhäuser vor den Mauern von Santa Fu, der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel, verfallen. Nur 13 der 47 Wohnungen sind noch bewohnt. Jetzt schlagen Denkmalschützer Alarm.

„Wir sehen es sehr kritisch, dass die Wohngebäude jahrelang leer stehen“, sagt die Vorsitzende des Denkmalvereins, Kristina Sassenscheidt. „Da die Stadt zu einem vorbildhaften Umgang mit ihren Denkmälern verpflichtet ist, steht die Justizbehörde in einer besonderen Verantwortung.“ Zudem, so die Mitbegründerin des Internetportals Leerstandsmelder.de, scheine der Bezirk hier trotz des angespannten Wohnungsmarktes das Wohn-raumschutzgesetz nicht konsequent genug anzuwenden.

Die Wärterhäuser wurden um das Jahr 1900 errichtet und sollten den Strafvollzugsbediensteten günstigen Wohnraum in unmittelbarer Nachbarschaft zum Gefängnis bieten. Auch heute gehören die wenigen verbliebenen Bewohner zum JVA-Personal. „Ein Großteil der Wohnungen ist stark renovierungsbedürftig und unbewohnbar“, begründet eine Behördensprecherin den Leerstand und spricht von geschätzt 11,3 Millionen Euro Sanierungs-kosten – was pro Wohnung knapp 250.000 Euro entspreche. Eine Vermietung auf dem freien Markt sei ausgeschlossen. Die Gebäude lägen zu nah am Gefängnis. Es müsse mit „Überwürfen“ oder Kontaktaufnahme gerechnet werden – „ein Risiko, das als zu hoch eingeschätzt wird“.

Rachid Messaoudi, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der Linken in Hamburg-Nord, hält dies für nicht nachvollziehbar. „In der Nesselstraße, auf der anderen Seite des Gefängnisses, hat die Saga zwölf Wärterhäuser saniert und vermietet. Dort wohnen viele, die nicht in der JVA arbeiten.“ Das bestätigt auch die Saga. Messaoudi: „Die Stadt macht sich unglaubwürdig, wenn sie von Wohnungseigentümern fordert, angesichts der Wohnungsnot in Hamburg Leerstand zu vermeiden.“ Dem Gesetz nach dürfe eine Wohnung in Hamburg nicht länger als drei Monate ohne Grund leer stehen – bei Verstößen drohen normalerweise Strafen von bis zu 50.000 Euro.

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