Neu-Delhi.

Weil sich ihr Ehemann weigert, eine Toilette im Haus einzubauen, darf sich eine Inderin scheiden lassen. Ein Gericht gab dem Gesuch der 24-Jährigen wegen „körperlicher Grausamkeit“ statt. Die Frau lebt in einem Dorf, in dem es oft üblich ist, dass sich Frauen erst nach Einbruch der Dunkelheit auf Feldern erleichtern dürfen. Scheidungen in Indien sind kompliziert und nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.