München.

Auch Lesen kann eine Strafe sein – jedenfalls aus Sicht des Münchner Landgerichts. Weil er ein Kennzeichen falsch an seinem Motorrad befestigte, hat eine Jugendrichterin einen jungen Mann zu 20 Stunden Lesen verdonnert. Die ausgefallene Strafe erhielt der 19-Jährige, weil sein Nummernschild bereits zum zweiten Mal wegen schwieriger Lesbarkeit aufgefallen war. Weil der Mann offenkundig nichts gelernt habe, verurteilte die Richterin den Mann zu der sogenannten Leseweisung. Dadurch solle er motiviert werden, „sich auf intellektueller Ebene noch einmal mit der Tat auseinanderzusetzen“. Bei der „Leseanweisung“ handelt es sich um eine erzieherische Maßnahme, die an der Hochschule München durchgeführt wird. Die verurteilten Jugendlichen suchen sich aus vorgeschlagenen Büchern Exemplare aus, die zu ihren Interessen oder Problemen passen. Am Ende müssen sie eine Abschlussarbeit abgeben.