Wer ein Haus realisiert, haftet auch für Schäden und Unfälle. Die Stiftung Warentest hat spezielle Policen unter die Lupe genommen

Beim Hausbau kann vieles schiefgehen. Nicht nur Ärger mit den Handwerkern droht. Der Bauherr haftet für Schäden anderer, die im Zusammenhang mit dem Bau entstehen. Fällt jemand in die Baugrube und verletzt sich schwer, kann das schon den Ruin bedeuten, wenn die Folgekosten übernommen werden müssen. Auch ein Gerüst kann umstürzen und das Nachbarhaus oder ein Auto beschädigen.

Für die Sicherheit auf der Baustelle ist stets der Bauherr verantwortlich, selbst wenn Fremdfirmen das Eigenheim errichten. „Als Bauherr gilt, wer auf seinem Grundstück Bau-, Umbau-, Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen ausführen lässt, deren Planung, Bauleitung und Ausführung an einen Dritten vergeben wurden“, sagt Florian Becker, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbundes (BSB).

„Eine Bauherren-Haftpflichtversicherung sollte bereits vor dem ersten Spatenstich abgeschlossen werden“, sagt Mathias Zunk vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Sie zahlt, wenn der Bauherr für einen Schaden haftet. „Der Bauherr kann die Pflicht zur Absicherung zwar auf Firmen oder einen Bauleiter übertragen, aber auch das ist Unfallopfern gegenüber oft unwirksam“, sagt Ulrike Steckkönig von der Stiftung Warentest. Dann muss zunächst doch wieder der Bauherr zahlen. Ob er später vom unmittelbar verantwortlichen Bauleiter oder Firmeninhaber vollständig Ersatz erhält, ist ungewiss. Einen weiteren Vorteil bietet die Police: Die Bauherren-Haftpflichtversicherung verteidigt den Bauherren, wenn er unberechtigt auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird. Die Stiftung Warentest hat kürzlich Bauherren-Haftpflichtversicherungen getestet. „In die für den Versicherungsschutz entscheidende Bausumme sind alle Kosten von der Einrichtung der Baustelle bis zur Fertigstellung einzurechnen“, sagt Steckkönig. Der Preis fürs Grundstück zähle nicht mit. Nur bei kleineren Bauvorhaben bis 50.000 Euro reicht in der Regel die Privathaftpflichtpolice aus.

Die günstigste Police für ein Massivhaus im Wert von 250.000 Euro bietet laut „Finanztest“ die Württembergische für 83 Euro Einmalbeitrag. Eigenleistungen sind mitversichert. Die Versicherungssumme beträgt fünf Millionen Euro. Ein Wert, zu dem auch Bianca Boss vom Bund der Versicherten rät. Weitere günstige Angebote kommen von der Gothaer und der WGV. Die meisten Bauherren-Haftpflichtversicherungen enden spätestens nach zwei Jahren.

Auch Sturm und Hochwasser können das halb fertige Gebäude beschädigen. Oder Unbekannte zertrümmern Installationen. In solchen Fällen hilft eine Bauleistungsversicherung. „Sie ersetzt unvorhersehbare Schäden, die durch Unwetter und Vandalismus entstehen – oder fahrlässiges Handeln von Bauarbeitern“, sagt Zunk. Auch Schäden durch den Diebstahl von fest eingebautem Material können mitversichert werden. „Mangelhafte Handwerkerleistungen sind allerdings nicht abgedeckt“, sagt Becker. Das gilt auch für den Diebstahl von Baumaterialien, sofern sie nicht bereits fest verbaut sind. Der Versicherungsschutz besteht während der gesamten Bauzeit, jedoch in der Regel nicht länger als zwölf oder 24 Monate. Die Höhe des Versicherungsbeitrags hängt von der Bausumme ab. Zudem wird in der Regel ein Selbstbehalt vereinbart. Die günstigsten Bauleistungsversicherungen für ein 250.000-Euro-Haus haben im Vergleich von Stiftung Warentest WGV (250 Euro), Grundeigentümer-Versicherung (298 Euro) und Mannheimer (312 Euro).

Nicht abgedeckt ist von einer Bauleistungsversicherung Feuer im halb fertigen Gebäude. Immerhin bietet gut die Hälfte der Versicherer im Test den Schutz vor Feuer gegen einen Aufschlag an. Viele Banken bestehen auf dem Abschluss einer solchen Versicherung gegen Feuer. Als Alternative können Bauherren schon vor dem ersten Spatenstich eine Wohngebäudeversicherung abschließen, in der die Feuer-Rohbau-Versicherung meist ohne Aufpreis eingeschlossen ist.

Helfer sind bei der Genossenschaft anzumelden

Wer Unterstützung von Freunden hat, sollte für einen ausreichenden Unfallversicherungsschutz sorgen, rät Becker. „Der Bauherr ist verpflichtet, seine Helfer bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) anzumelden“, sagt Zunk. Je nach Umfang der Arbeiten fallen dafür Beiträge an die Berufsgenossenschaft an. Auch wenn der Bauherr die Anmeldung vergisst, greift der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung für die Helfer. Dem Bauherrn droht dann jedoch eine Geldbuße. Der automatische Schutz gilt nicht für den Bauherren selbst und seinen Ehepartner. Sie können sich freiwillig gegen einen Zusatzbeitrag bei der BG Bau versichern oder aber eine private Bauhelfer-Unfallversicherung abschließen.

Finanzielle Schäden drohen auch, wenn das Bauunternehmen vor Fertigstellung oder vor Ablauf der Gewährleistungsfrist pleitegeht. Dann drohen höhere Kosten, wenn andere Firmen beauftragt werden müssen. Häuslebauer sollten das bauausführende Unternehmen fragen, ob es eine Baufertigstellungsversicherung hat. Eine Alternative ist, wenn das Unternehmen eine Fertigstellungsbürgschaft seiner Bank hat. Um einen Ausfall der Baufirma während der Gewährleistungsfrist abzudecken, muss die Firma eine Baugewährleistungsversicherung vorweisen.