Düsseldorf.

Eine Zwangsprostituierte darf sich auf Kosten der Krankenkasse ein großes Tattoo am Hals entfernen lassen, mit dem ihre Peiniger sie gekennzeichnet hatten. Das hat das Sozialgericht Düsseldorf entschieden. Die 30-Jährige war von zwei Männern zur Prostitution gezwungen worden. Als Zeichen tätowierten sie ihr großflächig ihre Initialen auf den Hals. Die Krankenkasse lehnte eine Übernahme der Kosten zunächst ab.