Berlin.

Für Studierende und Hochschullehrer in Deutschland wird der Umgang mit digitalen Materialen rechtlich unkomplizierter. Der Bundestag hat das Urheberrecht für die Wissenschaft im Bereich der Online-Nutzungen modernisiert. Lehrer und Forscher dürfen 15 Prozent eines Werks kopieren oder in elektronische Semesterapparate einstellen und damit Studierenden öffentlich zugänglich machen, ohne Verlage vorher um Erlaubnis bitten zu müssen. Die Regelungen sind zunächst auf fünf Jahre befristet.