Viele Menschen glauben, dass automatisch Ehepartner, Eltern oder Kinder an ihrer Stelle entscheiden dürfen. Doch das ist einer der größten Rechtsirrtümer. Ein Unfall oder eine plötzliche schwere Krankheit kann dazu führen, dass man nicht mehr selbst über seine Geschicke bestimmen kann. Dann droht die Gefahr, dass eine Betreuung durch das Gericht angeordnet wird. Es kann zwar einen nächsten Verwandten zum Betreuer bestimmen, doch eine Garantie dafür gibt es nicht. Mit einer Vorsorgevollmacht, einer Betreuungsverfügung und einer Patientenverfügung kann jeder schon in gesunden Tagen vorausschauend vorbeugen.

„Eine Vorsorgevollmacht ist nötig, damit eine oder mehrere Vertrauenspersonen legitimiert sind, stellvertretend für einen selbst gegenüber Behörden, Versicherungen und Krankenkassen weitreichende Entscheidungen zu treffen“, erklärt Rüdiger Grimmert von der Postbank. „Etwa über Vermögensfragen, rechtliche Dinge oder medizinische Behandlungsmethoden.“ Als Formulierungshilfe gibt es dafür Musterformulare im Internet, beispielsweise auf der Seite des Bundesjustizministeriums (www. bmj.de) Etliche Banken verlangen allerdings, für die betreffenden Regelungen ein institutseigenes Dokument zu verwenden. Wichtig: Die Bankvollmacht sollte über den Tod hinaus bestehen. Ist dies nicht der Fall, können die Bankgeschäfte des Verstorbenen nicht geregelt und zum Beispiel Rechnungen nicht bezahlt werden. „Es ist ratsam, die Vollmacht schriftlich aufzusetzen, aber nicht unbedingt nötig, sie notariell beglaubigen oder beurkunden zu lassen“, so Grimmert. „Nur bei Immobilien ist ein Notar zwingend vorgeschrieben.“