Hamburg.

Das Verwaltungsgericht wurde überstimmt: Nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts darf nun doch kein Protestcamp im Hamburger Stadtpark errichtet werden. Das Camp von G20-Gegnern sei keine vom Grundgesetz geschützte Versammlung. Die Camp-Veranstalter wollen jetzt Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen.

S. 11 Das Urteil; wie Busse & Bahnen fahren