Frankfurt/Main.

Ein hochwertiger Gebrauchtwagen für nur 15 Euro – diesen Traum eines Hessen hat das Oberlandesgericht Frankfurt endgültig zu den Akten gelegt. Der Mann hatte den Anbieter verklagt, das Auto für den Niedrigpreis herauszugeben. Der Kläger bezog sich dabei auf Äußerungen des Autobesitzers im Laufe der Internetkommunikation. „Also für 15 kannste ihn haben“, hatte der Anbieter geschrieben, worauf der spätere Kläger „Guten Tag, für 15 € nehme ich ihn“ antwortete und sich nach der Kontonummer und Abholmöglichkeit erkundigte. Der Beklagte schrieb dann „Kannst Kohle überweisen, Wagen bringe ich dann“, nannte aber keine Bankverbindung. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts ist damit aber kein Kaufvertrag zustande gekommen. Vielmehr habe es sich um eine „Scherzkonversation“ gehandelt. Dies hätte der Kläger erkennen müssen.