Frankfurt/Main.

Die Rapperin Schwesta Ewa muss für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Frankfurter Landgericht verhängte die Strafe am Dienstag unter anderem wegen Steuerhinterziehung und Körperverletzung. Die Vorwürfe der Zuhälterei und des Menschenhandels sah es dagegen nicht als erwiesen an. Die Staatsanwaltschaft hatte der 32-Jährigen unter anderem vorgeworfen, Frauen zur Prostitution gezwungen zu haben.