Die wegen Zuhälterei und Steuerhinterziehung in Frankfurt angeklagte Rapperin Schwesta Ewa (32) bleibt in Untersuchungshaft. Das Landgericht wies am Dienstag einen Antrag der Verteidigung auf Aufhebung des Haftbefehls zurück. Es bestehe nämlich die Wahrscheinlichkeit, dass sie verurteilt werde, so die Begründung des Gerichts. Ihr Anwalt dagegen hatte den Antrag mit der Aussicht auf eine Strafaussetzung begründet.