Strassburg.

In Großbritannien müssen Ärzte ein todkrankes Baby vorläufig am Leben halten. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden. Die Eltern möchten ihren Sohn, der an einer seltenen genetischen Erkrankung leidet, in den USA alternativ behandeln lassen, britische Ärzte wollen die lebenserhaltenden Maßnahmen einstellen. Die endgültige Gerichtsentscheidung steht noch aus.