Graz.

In Österreich bekommt eine Familie 90.000 Euro, weil ihre Tochter vertauscht worden ist. Das Landgericht Graz sah es als erwiesen an, dass es 1990 im Landeskrankenhaus zur Verwechslung zweier Neugeborener gekommen war. Den drei Familienmitgliedern wurden nach Auskunft des Gerichts vom Montag jeweils 30.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Von der anderen Familie fehlt noch jede Spur.