Recklinghausen.

In einem der ersten Prozesse gegen „Horrorclowns“ ist eine Freiheitsstrafe verhängt worden. Wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr wurde eine 35-Jährige zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, ihr 29 Jahre alter Freund muss 1000 Euro Geldstrafe zahlen. Die Angeklagten waren im Oktober 2016 mit einer Clownsmaske und einer Totenkopfmaske auf eine Straße bei Datteln gesprungen.