Hamburg. Allerdings können Auflagen gemacht werden. Bezirksamt und Polizei halten Zeltlager weiter für unrealistisch

Teilerfolg für die Gegner des G20-Gipfels: Das Hamburger Verwaltungsgericht hat gestern das geplante Protestcamp gegen den G20-Gipfel Anfang Juli im Stadtpark vorläufig erlaubt. Das beabsichtigte Zeltlager für 3000 Menschen unterliege insgesamt dem Schutz des Versammlungsrechts, erklärte das Gericht. Derzeit sei nicht sicher festzustellen, dass nach dem Gesamtkonzept der Veranstaltung „der nicht meinungskundgebende Charakter“ überwiege.

Damit gaben die Richter den Veranstaltern des Camps recht. Diese hatten Widerspruch gegen eine Entscheidung des Bezirksamts Hamburg-Nord eingelegt. Das Amt hatte das Camp mit der Begründung untersagt, der Stadtpark sei eine Grünanlage und die Veranstaltung mit dem Schutz der Grünanlage nicht zu vereinbaren. Dieses Argument wiesen die Richter zurück.

Der Leiter des Bezirksamts Nord, Harald Rösler (SPD), hält es allerdings auch nach der Entscheidung der Verwaltungsrichter für unrealistisch, dass es im Stadtpark ein neuntägiges Protestcamp für rund 10.000 Tagesgäste und 3000 Teilnehmer, die in Zelten übernachten wollen, geben werde. Dazu müsse man eine Sondernutzung beantragen, die seine Behörde ablehnen würde, sagte er dem Abendblatt. Weder sei ausreichend Zeit zur Vorbereitung, noch gebe es auf der Seite der Veranstalter jemanden, der so etwas praktisch umsetzen könne.

Innenbehörde und Polizei halten ein Camp aus Sicherheitsgründen nach wie vor für unvertretbar, sagte Polizeisprecher Timo Zill. So habe das Camp mutmaßlich eine „zentrale Funktion“ für gewaltbereite Gipfelgegner. Offen ist, ob die Stadt das Urteil anfechtet oder das Camp als politische Demon­stration anerkennt. In diesem Fall würde es Verhandlungen mit dem Anmelder geben – am Ende könnte aber ein erneutes Verbot stehen.

Ein Sprecher der Camp-Organisatoren sprach von einem wichtigen Schritt. „Die Stadt ist nun dazu gezwungen, endlich mit uns zu sprechen.“ Man werde alles unternehmen, um Schäden am Stadtpark zu verhindern. „Eine andere Fläche als der Stadtpark kommt allein aufgrund der Größe unseres Camps nicht infrage.“

Seite 2 Kommentar Seite 15 Bericht