Altersgrenze Das Transplantationsgesetz erlaubt Jugendlichen ab 16 Jahren, ihre Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende zu erklären. Eine obere Altersgrenze für eine Organspende gibt es nicht.

Information Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bietet kostenlose Organspendeausweise in analoger und digitaler Form. Damit die Entscheidung auch im fremdsprachigen Ausland verstanden wird, gibt es ihn in 27 weiteren Sprachen zum Ausdrucken. Informationen gibt es unter: www.organspende-info.de. Zudem sind die Spendeausweise in vielen Arztpraxen und Apotheken erhältlich.

Patientenverfügung Die BZgA rät, den Organspendeausweis immer bei sich zu tragen – bestenfalls im Portemonnaie. Es wird empfohlen, dass in einer Patientenverfügung auch die Entscheidung einer möglichen Organspende geregelt wird.