Hamburg.

Gut zwei Jahre nach Einführung der Mietpreisbremse hat das Amtsgericht Hamburg-Altona die gesetzliche Regelung für unwirksam erklärt. Der rot-grüne Senat habe vor zwei Jahren die Rechtsverordnung nicht ausreichend begründet, heißt es in dem Urteil. Hintergrund ist, dass die Mietpreisbremse lediglich in einem angespannten Wohnungsmarkt eingeführt werden darf. Ein wissenschaftliches Gutachten darüber hatte der Senat jedoch abgelehnt. Die Opposition sprach deshalb von einer „Ohrfeige“ für Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD).

Seite 12 „Senat erhält die Quittung“