Bochum.

Ein als „Satanist von Witten“ bekannt gewordener Häftling ist am Donnerstag vom Vorwurf eines weiteren Mordkomplotts freigesprochen worden. Nach Überzeugung des Bochumer Schwurgerichts gibt es keine Beweise dafür, dass der 41-Jährige nach einem Ritualmord im Jahr 2001 aus der Haft heraus auch die Ermordung seiner Ex-Frau geplant hat. Auch die Staatsanwältin hatte auf Freispruch plädiert, weil sich der Vorwurf nicht untermauern ließ. Ursprünglich war die Staatsanwaltschaft davon ausgegangen, dass der Mann aus dem Gefängnis eine Brieffreundin zum Mord an seiner Ex-Frau angestiftet habe. Diese Brieffreundin, eine 34-jährige Frau, hatte sich bei ihrer Zeugenvernehmung jedoch wiederholt in Widersprüche verstrickt. „Der Eindruck, den die Zeugin hier gemacht hat, war verheerend“, sagte Richterin bei der Urteilsbegründung. Auf ihre Aussage habe man keine Verurteilung stützen können. Der Angeklagte, der seit fast 16 Jahren in Haft sitzt, kann auf seine baldige Freilassung hoffen.