Bochum.

Knapp 16 Jahre nach einem grausamen Ritualmord hat der sogenannte Satanist von Witten erstmals öffentlich diese Tat gestanden. Die aktuellen Vorwürfe, aus der Haft heraus die Ermordung seiner Ex-Frau geplant zu haben, weist er aber zurück. „Das ist Unsinn“, sagte er zum Prozessbeginn vor dem Schwurgericht in Bochum am Montag. In dem Prozess geht es um versuchte Anstiftung zum Mord.

Der inzwischen 41 Jahre alte Mann gab zu, im Januar 2002 zurecht wegen Mordes verurteilt worden zu sein. „Die Sache von damals ist vollkommen zurecht abgeurteilt worden“, sagte er den Richtern. In dem damaligen Prozess um den Ritualmord hatte er noch geschwiegen, danach sogar ein Buch geschrieben, indem er seine Unschuld beteuert hatte.

Der Angeklagte hatte 2001 mit seiner später ebenfalls verurteilten Ehefrau einen Arbeitskollegen in eine Wittener Wohnung eingeladen. Der Gast wurde mit 66 Hammerschlägen und Messerstichen getötet. Der als Haupttäter eingestufte Mann wurde 2002 wegen Mordes im Zustand verminderter Schuldfähigkeit zu 15 Jahren Haft verurteilt. Zwischenzeitlich saß er zweimal im Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter. Der zweite, freiwillige Aufenthalt dort wurde laut Staatsanwaltschaft nicht auf die Haft angerechnet. Der Mann befindet sich deshalb noch in einer Justizvollzugsanstalt.

Im aktuellen Prozess wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, die Ermordung seiner Ex-Frau geplant zu haben. Die Tat sollte angeblich von einer Brieffreundin ausgeführt werden, die den Angeklagten im Jahr 2010 mehrfach im Gefängnis besucht hatte. Es soll sogar Geld angeboten worden sein. Die Frau war jedoch zur Polizei gegangen. Der 41-Jährige hält die Vorwürfe jedoch für grotesk. „Es gab keinen Mordauftrag“, sagte er den Richtern. „Der Staatsanwalt hat in blindem Eifer eine völlig willkürliche Anklageschrift verfasst.“