Karlsruhe.

Fünf Wochen nach dem Sprengstoffanschlag auf die Mannschaft des Fußball-Bundesligisten Borussia Dortmund gibt die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen ab. Seit Dienstag ist die Staatsanwaltschaft Dortmund für das Verfahren zuständig. Der Generalbundesanwalt leitet die Ermittlungen nur zu schweren Straftaten gegen die innere Sicherheit, also etwa bei Terrorangriffen.