Werl/Arnsberg.

Der nach dem Geiseldrama von Gladbeck zu lebenslanger Haft verurteilte Dieter Degowski darf im Fall einer vorzeitigen Freilassung seinen Namen ändern. Die zuständige Behörde habe einem entsprechenden Antrag Degowskis zugestimmt, teilte die Justizvollzugsanstalt Werl mit. Als Grund für die Namensänderung nannte die JVA eine „Erleichterung seiner Wiedereingliederung“.

Das Landgericht Arnsberg prüft derzeit, ob Degowski auf Bewährung freikommen kann. Seit gut zwei Monaten liegt dem Gericht ein Antrag seiner Verteidigung auf Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung vor. Die zuständige Strafvollstreckungskammer habe ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben, sagte Gerichtssprecher Johannes Kamp. Es soll klären, ob Degowski noch gefährlich ist. Die Anfertigung eines solchen Gutachtens dauert üblicherweise mehrere Monate. Der JVA ist nach eigenen Angaben noch kein Gutachter-Termin bekannt.

Das Landgericht hatte die JVA bereits 2013 aufgefordert, Degowski schrittweise auf die Entlassung vorzubereiten. „Damals hatte das Gericht den Einstieg in sogenannte vollzugsöffnende Maßnahmen angeregt“, sagte der stellvertretende JVA-Leiter Andreas Jellentrup. Dementsprechend sei Degowski langsam an diese Maßnahmen
herangeführt worden. „Der Insasse hat inzwischen einige Ausgänge einwandfrei bewältigt.“

Im August 1988 hatten Degowski und sein Komplize Hans-Jürgen Rösner beim Gladbecker Geiseldrama die Republik in Atem gehalten. Drei Tage lang flüchteten sie nach einem missglückten Bankraub mit Geiseln vor der Polizei. Drei Menschen starben. Das Drama wurde auch zum „Sündenfall des deutschen Journalismus“: Die Medien schauten ungeniert ins Auto, als Degowski der 18-Jähirgen Silke Bischof die Pistole an den Hals hielt und fragten sie, wie es ihr gehe. Wenige Stunden später war das Opfer tot.