Bad Säckingen.

Für seine tödliche Irrfahrt in der Fußgängerzone von Bad Säckingen muss der inzwischen 85 Jahre alte Autofahrer nicht ins Gefängnis. Er wurde am Mittwoch zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Er darf sich außerdem nicht mehr ans Steuer eines Autos setzen und muss 1500 Euro an die Opferschutzorganisation Weißer Ring zahlen.

Der Mann hatte im Mai 2016 Gas- und Bremspedal seines Autos verwechselt und raste in eine Menschenmenge. Eine 63 Jahre alte Frau sowie ein 60-jähriger Mann waren bei dem Unglück ums Leben gekommen. 27 Passanten wurden verletzt, neun von ihnen schwer. Bei dem Unfall habe sich der Verurteilte der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht, entschied das Amtsgericht. Der Rentner hatte vor Gericht ein Geständnis abgelegt sowie Opfer und deren Angehörige um Verzeihung gebeten.

Das Gericht entschied, dass dem 85-Jährigen der Führerschein dauerhaft entzogen werde. Er sei wegen altersbedingter Einschränkungen nicht mehr in der Lage, Auto zu fahren.