Bonn.

Im Zweifel für den Angeklagten: Das Landgericht Bonn hat den Beschuldigten im Fall des zu Tode geprügelten Schülers Niklas freigesprochen. Dem Angeklagten sei nicht nachzuweisen, dass er den 17-Jährigen geschlagen und getreten habe, sagte Richter Volker Kunkel bei der Urteilsbegründung. „Deshalb gibt es nur ein Ergebnis: Freispruch.“ Dagegen verurteilte die Kammer den 21-Jährigen im Zusammenhang mit einer ganz anderen Schlägerei wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer achtmonatigen Jugendstrafe. Da er fast ein Jahr in Untersuchungshaft gesessen hatte, konnte er das Gericht als freier Mann verlassen.

Der Tod des 17-jährigen Niklas hatte bundesweit für Bestürzung gesorgt. Nach dem Freispruch des Beschuldigten bleibt der Fall vorerst ungeklärt. „Wir können nicht beweisen, dass er geschlagen hat und dass er am Tatort war“, sagte Kunkel. Es gebe vielmehr Anhaltspunkte, dass der Angeklagte die Tat tatsächlich nicht begangen habe. So habe keiner der zahlreichen Zeugen den Beschuldigten zuverlässig als Täter identifizieren können. Eine Jacke mit Blutspuren von Niklas, die bei dem 21-Jährigen gefunden wurde, könnte auch erst nach der Tat in dessen Besitz gelangt sein – so wie vom Angeklagten angegeben, erklärte Kunkel.

Niklas war im Mai 2016 im Bonner Stadtteil Bad Godesberg auf offener Straße mit einem Schlag gegen die Schläfe niedergestreckt worden. Anschließend wurde ihm gegen den Kopf getreten. Er starb wenige Tage später im Krankenhaus. Niklas’ Mutter zeigte sich dagegen von der Täterschaft des 21-Jährigen überzeugt. Das sagte ihr Anwalt kurz vor der Urteilsverkündung. Seit dem Angriff auf ihren Sohn vor rund einem Jahr sei sie „durch die Hölle gegangen“.