Berlin.

Ein Arzt muss seinem Patienten auch Behandlungsmöglichkeiten anbieten, die riskant oder nicht erfolgversprechend sind. Tut er das nicht, steht dem Patienten unter Umständen Schmerzensgeld zu. So hat das Oberlandesgerichts Hamm entschieden, erklärt die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins. Geklagt hatten die Eltern eines Jungen, der an der Niere operiert worden war. Die Ärztin hatte den Eingriff unterbrochen und die Eltern um Erlaubnis gefragt, die Niere zu entfernen. Später erfuhren sie, dass es doch eine Möglichkeit gegeben hätte, die Niere zu erhalten.