Hamburg.

Das Kohlekraftwerk Moorburg hätte in der jetzigen Betriebsform nie genehmigt werden dürfen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Die 2008 erteilte Genehmigung zur Nutzung von Elbwasser für die Kühlung verstößt gegen europäisches Umweltrecht – weil sie seltene Fischarten gefährdet. Sollte Vattenfall Moorburg künftig nur noch mit dem Kühlturm betreiben können, würde das die Kosten erhöhen.

Seite 14 Die Entscheidung der EU-Richter