Westerburg.

Das Glockengeläut zweier Kirchen störte einen 39-Jährigen so sehr, dass er mit der Sprengung der Gotteshäuser drohte. Wegen einer Droh-Mail an die katholische Kirchengemeinde Hachenburg in Rheinland-Pfalz musste sich der Mann vor Gericht verantworten – und gestand. Weil er seinen Einspruch gegen einen Strafbefehl über acht Monate auf Bewährung zurückzog, wurde die Entscheidung rechtskräftig.