Tübingen.

Der Angeklagte im sogenannten Dönermesser-Prozess ist am Tübinger Landgericht zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Richter sprachen ihn des Mordes, des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Außerdem stellten sie die besondere Schwere der Schuld fest, wodurch eine vorzeitige Haftentlassung erschwert wird. Der 22-Jährige hatte im Juli 2016 in Reutlingen seine damalige 45 Jahre alte Geliebte und Kollegin in einem Restaurant mit einem Dönermesser getötet. Der Angeklagte bewaffnete sich in der Küche des Restaurants mit einem Messer, das zur Zerteilung von Lämmern gedacht ist, und schlug damit zunächst einem Imbissgast eine tiefe Wunde ins Gesicht. Danach jagte er seine hinzugekommene Freundin durch die Reutlinger Innenstadt, holte sie auf ihrer Flucht ein und tötete sie mit mindestens fünf Messerhieben. Die Frau verblutete. Auf der Flucht wurde der Amokläufer angefahren und dadurch gestoppt. Der Angeklagte hat nach eigenen Angaben aus Eifersucht gehandelt, weil er von einer Affäre der Frau erfahren hatte.