Darmstadt.

Eine Altenpflegerin, die einem todkranken Mann eigenmächtig mehr Morphin als vorgesehen gespritzt hat, ist zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Das Landgericht Darmstadt befand sie der Körperverletzung für schuldig. Der Mann war in der Tatnacht verstorben. Die Angeklagte hatte betont, mit der Erhöhung der Dosis habe sie das Leid des 84 Jahre alten Krebspatienten lindern wollen.