Auch Heringshappen müssen am Boden bleiben. Richter untersagen den Flensburger Fördetopf im Handgepäck

Wer oft fliegt, weiß, dass es Dinge gibt, die man nicht mit ins Handgepäck nehmen darf. Farbsprühdosen, Pistolen und Messer zum Beispiel. Jetzt hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Liste der gefährlichen Stoffe auf bemerkenswerte Weise erweitert. Zu den lange unterschätzten Risikomaterialien gehören laut Justizurteil nun auch Büffelmozzarella, Nordseekrabbensalat und Flensburger Fördetopf. Das seien nämlich alles Mischungen aus Flüssigkeiten und Feststoffen und damit quasi wie verzehrbares Nitroglycerin. Lachen Sie nicht!

Das ist doch verständlich. Möchten Sie vielleicht an Bord von einem Terroristen mit einem Krabbenbrötchen bedroht werden? Schon bei dem Gedanken bekommt man doch Gänsehaut. Oder der Flensburger Fördetopf: Er besteht aus Heringshappen, Sellerie, Äpfeln, roten Zwiebeln, Pfefferkörnern und Mayonnaise. Schmeckt lecker, aber wenn er sein Mindesthaltbarkeitsdatum erst einmal überschritten oder zu lange in der Sonne gestanden hat, werden Gärprozesse in Gang gesetzt, die am Ende eine explosive Wirkung entfalten können. Und das kann doch im Flugzeug keiner wollen.

Wenn man diese Sachen jedoch in Plastikbeutel verpackt, die nicht mehr als 100 Milliliter Inhalt haben, sind sie völlig ungefährlich und dürfen mitgenommen werden, befand das Gericht.

Ausgelöst wurde das Problem übrigens durch einen Fluggast, der 272 Gramm Büffelmozzarella, 155 Gramm Krabbensalat und 140 Gramm Fördetopf mit ins Handgepäck nehmen wollte. Völlig wahnsinnig, dieser Typ! Wie gut, dass unsere weise Gerichtsbarkeit uns vor den Plänen solch maß- und verantwortungsloser Menschen bewahrt!