Berlin.

Die Schadenersatzklage von Hinterbliebenen des Germanwings-Absturzes gegen eine amerikanische Lufthansa-Flugschule ist von einem US-Gericht abgewiesen worden. Das Gericht habe den Parteien aber auferlegt, den Rechtsstreit in Deutschland weiterzuführen. Die Kläger argumentieren, die Flugschule hätte von den psychischen Problemen ihres Schülers Andreas Lubitz wissen können und ihn nicht ausbilden dürfen.