Halle/Wittenberg.

Im Untreue-Prozess gegen den selbst ernannten „König von Deutschland“ hat die Staatsanwaltschaft vier Jahre Gefängnis für den Angeklagten gefordert. Peter Fitzek, der vom Verfassungsschutz den sogenannten Reichsbürgern zugerechnet wird, habe in Wittenberg unerlaubt Bankgeschäfte im Umfang von 2,3 Millionen Euro betrieben, sagte Oberstaatsanwältin Heike Geyer am Dienstag beim Landgericht Halle.

Von dem Geld der Anleger habe Fitzek 1,3 Millionen Euro aus egoistischen Motiven für sich ausgegeben. Wo die Summe geblieben sei, sei nicht nachweisbar. Seine beiden Verteidiger plädierten auf Freispruch. Der Angeklagte wies die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft erneut von sich. Er habe nur dem Gemeinwohl gedient, sagte der 51-Jährige. „Ich habe mit den Reichsbürgern nichts zu tun und auch mit keinerlei rechten Ideologien“, betonte er in seinem Schlusswort.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hat Fitzek, gelernter Koch, die Anleger mit Hirngespinsten von seinem „Königreich“ manipuliert. Er habe das Geld nach Gutdünken verwendet. Es gebe keine Buchführung. Das ganze System habe wie ein „Schneeballprinzip“ funktioniert, sagte die Oberstaatsanwältin. Allein fünf Anleger hätten ihm jeweils 50.000 Euro anvertraut, im Einzelfall auch im bis zu 300.000 Euro.

Fitzek beschäftigt die Gerichte in Deutschland seit Jahren, unter anderem weil er sich selbst einen Führerschein ausgestellt hat und damit Auto fuhr. Wegen der Untreue-Vorwürfe sitzt er in Untersuchungshaft. Das Urteil wird Mittwochnachmittag erwartet.