Luxemburg.

Es ist ein Urteil, das europaweit Klarheit schafft: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Unternehmen ihren Mitarbeiterinnen muslimischen Glaubens das Tragen von Kopftüchern untersagen dürfen. Dies gelte aber nur dann, wenn die Firma in einer unternehmensinternen Regel das sichtbare Tragen jedes politischen, philosophischen oder religiösen Zeichens grundsätzlich verbiete. Nur so stelle das Kopftuchverbot keine unmittelbare Diskriminierung dar, urteilten die höchsten Richter. Allein Kundenbeschwerden über Frauen mit Kopftuch reichen nicht aus.

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