Arnsberg.

Im Fall des nach dem Geiseldrama von Gladbeck zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilten Dieter Degowski prüft das Landgericht Arnsberg, ob er auf Bewährung freikommen kann. Seit Kurzem liege dem Gericht in Nordrhein-Westfalen ein Antrag von Degowskis Verteidigung auf Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung vor, sagte Gerichtssprecher Johannes Kamp.