Wenn bei Kindern die Backenzähne zum Schutz vor Karies versiegelt worden sind, ist weiterhin eine gründliche Pflege nötig. „Dass ein Zahn versiegelt ist, bedeutet nicht, dass er nicht mehr geputzt werden muss“, sagt die Kinderzahnärztin Dr. Elena Schaub-Langner im Apothekenmagazin 2/2017 „Baby und Familie“. Für Eltern heißt dies: ordentlich nachputzen, auch noch im Grundschulalter. „Den Kindern fehlt noch die motorische Fähigkeit, um dies gut genug zu machen“, sagt auch Privatdozentin Dr. Cornelia Frese, Oberärztin an der Poliklinik für Zahnerhaltung am Universitätsklinikum Heidelberg. Beide Expertinnen weisen zudem darauf hin, dass Versiegelungen alle vier bis sechs Monate vom Zahnarzt überprüft und gegebenenfalls nachversiegelt werden müssen.

Am häufigsten wird die Versiegelung bei Kindern und Jugendlichen für den Schutz von Furchen, Fachleute reden von Fissuren, und Spalten eingesetzt. Auch die deutsche Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) empfehlen, nicht befallene Fissuren und Grübchen im Bereich der Kaufläche der Backenzähne bei Kindern und Jugendlichen mit erhöhtem Kariesrisiko zu versiegeln. Die Kosten für eine Versiegelung der bleibenden Backenzähne übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nur bei Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen 6 und 17 Jahren.