Heilbronn.

Als Richter Roland Kleinschroth das Urteil verkündet, macht er noch einmal deutlich, dass dies kein gewöhnlicher Prozess war: „Selten hat ein Verfahren die Menschen in der Region und darüber hinaus so bewegt.“ An den Angeklagten gewendet, sagt der Richter: „Was Sie gemacht haben, ist auf sittlich tiefster Stufe und in höchstem Maße verachtenswert.“ Für den Mord an einer Seniorin verurteilte das Landgericht Heilbronn einen 27-Jährigen zu einer lebenslangen Haftstrafe.

Der Täter drang in der Nacht auf den 19. Mai 2016 in ein Wohnhaus im schwäbischen Bad Friedrichshall ein, um Wertsachen zu stehlen. Dort wohnten die Eheleute M. In der Wohnung ging er in eines der beiden Schlafzimmer, wo Maria M. (70) in ihrem Bett schlief. Der Einbrecher schlug die Frau und erdrosselte sie mit dem Telefonkabel. „Sie hatte schlichtweg keine Chance“, sagt die Staatsanwältin im Prozess. Schließlich malte der Verurteilte arabische Schriftzeichen an die Wand, darunter auch Koransuren. M.s Ehemann (74), der als Schnarcher in einem anderen Zimmer schlief, fand die Leiche seiner Frau am nächsten Morgen. Er ist seitdem ein sichtlich gebrochener Mann.

War die Bluttat religiös motiviert? Die erdrosselte Frau war mit einem Kreuz in den gefesselten Händen gefunden worden. Das Gericht glaubt jedoch an eine andere Erklärung: Richter Kleinschroth wertet das Kreuz und die arabischen Schriftzeichen als Versuch, eine falsche Spur zu legen. Demnach wollte der Mann sunnitischen Glaubens erreichen, dass die Tat wirkt, als habe sie ein fanatischer Vertreter des von ihm verhassten schiitischen Glaubens begangen. Eine Inszenierung.

So wie das mitunter irre wirkende Auftreten des Angeklagten während des gesamten Prozesses. Der Mann, der seit Januar 2014 in einer Flüchtlingsunterkunft gemeldet war, stammt aus einer pakistanischen Familie. Im Prozess ließ er keinerlei Reue erkennen. Richter Kleinschroth: „Sie haben jegliche Grenze des Anstands und der Menschlichkeit überschritten.“