Hamburg. Zahl hat sich nach Silvester-Übergriffen verzehnfacht. Nachfrage nach Gaspistolen und Pfefferspray bleibt groß

Die Hamburger haben im vorigen Jahr so viele sogenannte Kleine Waffenscheine beantragt wie noch nie. Von Januar bis Dezember wurden insgesamt fast so viele Anträge gestellt wie in den zehn Jahren zuvor.

Genau 2513 Kleine Waffenscheine wurden im vergangenen Jahr gemäß Paragraf 10 (4) Absatz 4 des Waffengesetzes beantragt. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage des Bürgerschaftsabgeordneten Joachim Lenders (CDU) hervor. Vor den Silvesterübergriffen 2015 verzeichnete die Polizei noch 250 bis 300 Anträge pro Jahr. Die Übergriffe auf junge Frauen in der Neujahrsnacht vor einem Jahr führten zu einem „elementaren Sinneswandel“, sagt Michael Hartmann, Inhaber des Waffenhauses Eppendorf, ein Traditionsunternehmen, das es seit 1920 gibt. Vor 2016, weiß Hartmann, waren es fast ausschließlich Männer, die keine echte Waffe erwerben durften und sich Gas- oder Schreckschusswaffen kauften. „Heute kommen Menschen aus allen Schichten. Rentner, junge Paare mit Kinderwagen oder eine ganze Müllwagenbesatzung. Es kommen Männer, die für ihre Frauen eine Gaswaffe oder Pfefferspray kaufen, oder Frauen selbst“, sagt Hartmann. „Man merkt gleich, dass die noch nie in einem Waffenladen waren.“

Mittlerweile steigen die Verkaufszahlen nicht mehr. „Im Vergleich zu den Vorjahren ist die Nachfrage aber immer noch enorm hoch.“ Viele Großhändler hätten nach wie vor massive Schwierigkeiten, allen Bestellungen von Gas-, Schreckschuss- oder Signalwaffen nachzukommen. „Auch wir warten derzeit noch auf einige bestellte Modelle.“ Hartmann sieht die Entwicklung auch kritisch: „Vielen Leuten ist nicht bewusst, dass es sich laut Gesetz um einen Schusswaffengebrauch handelt, wenn sie eine Gaspistole bei einer Auseinandersetzung einsetzen.“ Er sei gespannt, wie die Justiz damit umgehe.

Wie viele dieser Waffen im Umlauf sind, ist nicht zu erfassen. Die meisten Käufer beantragen gar keinen Kleinen Waffenschein. Der ist nur erforderlich, wenn man eine Gaspistole auch in der Öffentlichkeit mit sich führen will.

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