Kreditprogramme für den Einbruchschutz und Investitionen in den Abbau von Barrieren wurden aufgestockt

Die leicht gestiegenen Zinsen für Baugeld machen die Förderkredite der KfW-Bank noch interessanter. Denn zum Teil haben sie den Zinsanstieg am Markt nicht nachvollzogen. Das gilt besonders für Kreditprogramme für Bestandsobjekte. Die Konditionen sind zum Teil günstiger als vor einem Jahr.

Nach wie vor unschlagbar ist der Zinssatz im Programm (151) „Energieeffizient sanieren“ mit 0,75 Prozent. Die Zinsbindung beträgt zehn Jahre. Je nach Umfang der Arbeiten stehen maximal 50.000 oder 100.000 Euro Kreditsumme zur Verfügung. Zusätzlich ist ein Tilgungszuschuss (430) möglich, dessen Höhe von den Maßnahmen oder der erreichten Energieeffizienz abhängig ist. „Die Förderung wird auch Bauherren zuteil, die nur ihre Heizung oder eine Lüftung austauschen möchten“, sagt Sybille Bauernfeind von der KfW-Förderbank. Hier werden zehn Prozent der Kosten ersetzt, maximal 5000 Euro.

Wer neu baut, kann vom Programm „Energieeffizient Bauen“ (153) profitieren. Hier können jetzt bis zu 100.000 Euro zu Zinsen ab einem Prozent geliehen werden. Die Zinsbindungsfrist beträgt zehn oder 20 Jahre, was bei zwei Jahrzehnten dann zu einem höheren Zins von knapp zwei Prozent führt. Bei Förderzusagen besteht ein verbindlicher Anspruch auf einen KfW-Baubegleitzuschuss. Das sind 50 Prozent oder höchstens 4000 Euro der Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung durch einen unabhängigen Experten. Im Programm „Altersgerecht umbauen“ (159) gibt es maximal 50.000 Euro Kredit pro Wohneinheit zu einem Zinssatz ab 0,75 Prozent. Es werden Modernisierungen gefördert, mit denen Bauherren unabhängig vom Alter Barrieren reduzieren und den Wohnkomfort erhöhen. „Förderberechtigt ist auch, wer in den Einbruchschutz seiner bestehenden Immobilie oder Neubau investiert“, sagt Bauernfeind. Das können einbruchsichere Haus- oder Wohnungstüren sein, Spezialschlösser für Fenster und Türen, Rollladen, Bewegungsmelder oder Alarmanlagen sein. Zu diesem Programm gibt es eine Zuschussvariante, wenn kein Kredit beansprucht wird (455). Bei Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz gibt es vom Staat zehn Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 1500 Euro. „Grundsätzlich muss ein Fachmann die Arbeiten ausführen“, sagt Bauernfeind. Wer nicht wisse, welcher Schutz geeignet sei, sollte bei der Polizei nachfragen. Im vergangenen Jahr waren die Zuschüsse so gefragt, dass die Mittel schon im Oktober aufgebraucht waren. Die Zuschüsse für den Einbruchschutz wurden in diesem Jahr auf 50 Millionen Euro verfünffacht, für die Barrierereduzierung steigen sie von 49 auf 75 Millionen Euro. Rechtzeitiges Handeln ist zahlt sich als aus.

Informationen zu den Fördermöglichkeiten sind auf der Internetseite: www.kfw.de oder über das KfW-Infocenter unter der kostenfreien Telefonnummer 0800/539 90 02 erhältlich.