Bremen.

Im Prozess um einen tödlichen Motorradunfall in Bremen ist der 24-jährige Angeklagte wegen fahrlässiger Tötung zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht Bremen blieb am Dienstag deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft von sieben Jahren Haft wegen Totschlags. Ursprünglich war der Mann sogar wegen Mordes angeklagt gewesen. Laut Urteil hat der 24-Jährige im Juni 2016 in Bremen mit seiner 200 PS-Maschine einen 75-jährigen Fußgänger überfahren und tödlich verletzt.

Der junge Mann hatte nach Auffassung der Staatsanwaltschaft sein Motorrad vor dem Unfall auf 100, möglicherweise sogar bis zu 150 Stundenkilometer beschleunigt. Als er den Fußgänger sah, habe er nicht mehr rechtzeitig bremsen können. Nach Ansicht des Gerichts war aber keine Tötungsabsicht erkennbar. Regelmäßig hatte der Angeklagte seine rasanten Fahrten mit einer Helmkamera gefilmt und die Mitschnitte auf seinen Youtube-Kanal gestellt. Wegen der in den Videos zu sehenden zahlreichen Verkehrsverstöße habe ein tödlicher Unfall letztlich nur noch vom Zufall abgehangen, erklärte der Richter.