Karlsruhe.

Ein Mann, der durch die geschlossene Haustür auf seine Ehefrau schießen wollte und dabei die eigene Tochter verletzte, muss viereinhalb Jahre in Gefängnis. Das Landgericht erkannte auf mildernde Umstände, da der 64-Jährige aus Verzweiflung über eine Trennung und aus Existenzangst gehandelt habe. Seine Frau hatte ihn vor die Tür gesetzt, er war in einer Notunterkunft untergekommen.