Hamburg.

Wegen einer Justizpanne war Kinderschänder Thomas B. aus der Sicherungsverwahrung entlassen worden. Vier Tage später wurde er verhaftet – weil er Bier getrunken und damit gegen Bewährungsauflagen verstoßen hatte. Am Dienstag wurde er erneut verurteilt.

Seite 11 Polizei beobachtete jeden Schluck