Hamburg.

E in Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gefährdet die verkaufsoffenen Sonntage auch in Norddeutschland. Viele Behörden zögern derzeit, Genehmigungen für das Jahr 2017 zu erteilen. Der Grund: Die Richter haben festgeschrieben, dass verkaufsoffene Sonntage nur dann erlaubt werden können, wenn die begleitenden Veranstaltungen im Mittelpunkt des Publikumsinteresses stehen – und nicht die Geschäfte. In Schleswig-Holstein wurden erste verkaufsoffene Sonntage bereits abgelehnt.

Seite 16 Hamburgs „Winterklänge“ erlaubt