Durch eine ästhetische Kieferorthopädie können Erwachsene das Selbstbewusstsein stärken

„Viele Patienten haben gesunde Zähne, sie wünschen sich aber eine hellere Farbe, eine schönere Form ihrer Zähne oder eine harmonischere Zahnstellung“, sagt Jürgen Heiermann. „Nichts macht attraktiver und sympathischer als ein strahlendes Lächeln. Schöne Zähne stehen für Glück, Erfolg und Selbstbewusstsein.“ Der Zahnarzt ist Experte für ästhetische Zahnheilkunde und hat sich auf die Kieferorthopädie Erwachsener spezialisiert.

Um kosmetische Ziele zu erreichen, gibt es unterschiedliche Verfahren. Hellere Zähne lassen sich mit einem professionellen Bleaching erzielen, das etwa 90 Minuten dauert. Von einem „Do-it-Yourself“-Bleaching raten Zahnärzte entschieden ab. Farbe, Form oder kleine Schäden an einzelnen Zähnen können minimal-invasiv auch mit Veneers korrigiert werden. Diese hauchdünnen keramischen „Verblendschalen“ ermöglichen den gewünschten Ausgleich auf einem hohen ästhetischen Niveau.

Stärker geschädigte Zähne können grundsätzlich auch mit Kronen oder Teilkronen rekonstruiert werden. Modernste Technik lässt eine Zahnkorrektur in einer Sitzung zu. „Dazu nehmen wir zunächst einen virtuellen Abdruck mithilfe einer 3D-Kamera auf. Wir konstruieren dann den Zahnersatz und übermitteln diese Daten an unsere Fräseinheit. Nach etwa einer Stunde ist eine naturidentische, passgenaue Krone aus einem industriell vorgefertigten, keramischen Hochleistungsblock entstanden, die dann noch fest mit dem Zahn verklebt wird“, erläutert der Zahnarzt.

Ein hauchdünner Draht sorgt für die richtige Stellung

Größere und komplizierte Zahnfehlstellungen bei Erwachsenen lassen sich mit Hilfe von Zahnspangen korrigieren. „Durch die genaue Auswahl der transparenten Brackets, einer vorherigen Positionsberechnung und dank zahnfarbener Metallbögen sind wir in der Lage, die Zähne innerhalb von sechs Monaten behutsam in die gewünschte Position zu bringen“, so Heiermann. Danach ist es ratsam, einen Retainer zu tragen. Das ist ein hauchdünner Draht, der auf der Rückseite der Frontzähne platziert wird und ein „Zurückwandern“ der Zähne vermeiden soll. Alternativ kann man nachts eine Schiene tragen.

Ästhetische Korrekturen gelten als „IGel“-Leistungen (Individuelle Gesundheitsleistungen). Hierzu zählen Leistungen der Vorsorge- und Service-Medizin, die von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht bezahlt werden. Diese Diagnose- und Behandlungsmethoden werden den Kassenpatienten zusätzlich angeboten und müssen bei Inanspruchnahme vom Patienten bezahlt werden.

Weitere Informationen: Deutsche Gesellschaft für Ästhetische Zahnmedizin: www.dgaez.de