Dortmund.

Asbest ist seit 1993 verboten – trotzdem ist der Umgang mit dem Stoff immer noch häufige Ursache für einen tödlichen Verlauf bei Berufskrankheiten. Das zeigt eine Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Im Jahr 2015 starben den Angaben zufolge 2415 Menschen an den Folgen einer Berufskrankheit – fast zwei Drittel dieser Fälle gingen auf den Umgang mit asbesthaltigem Material zurück. 2015 wurde bei 18.041 Personen eine Berufskrankheit anerkannt. Das ist ein Anstieg von 6,3 Prozent.