Leipzig.

Auch am zweiten Tag der mündlichen Verhandlung des Bundesverwaltungsgerichts zur Elbvertiefung mussten sich die Stadt Hamburg und der Bund scharfe Kritik vom Vorsitzenden Richter Rüdiger Nolte anhören. Er warf den Planern wörtlich „Etikettenschwindel“ vor. „Da machen Sie es uns schwer“, sagte Nolte. „Maybe“ (vielleicht), erwiderte der Anwalt der Stadt.

Im Detail geht es um den Kreetsand, eine durch Rückdeichung entstandene Auenlandschaft in Moorwerder, welche die Stadt als Ausgleichsfläche für Schäden durch die Elbvertiefung benannt hatte. Dabei sollte dieses Gebiet im Rahmen der europäischen Richtlinie Natura 2000 ohnehin aufgewertet werden. Es handelt sich also nicht um eine zusätzliche Schutzmaßnahme, sondern um eine, die ohnehin erfolgt wäre. Aber auch die Umweltschützer wurden von Nolte kritisiert, weil sie Unterlagen aus seiner Sicht zu spät eingereicht hatten.

Der Präsident des Unternehmensverbands Hafen Hamburg, Gunther Bonz lobte die Verhandlungsführung von Nolte: „Das Gericht bringt die strittigen Fragen auf den Punkt und hat sich in einer Tiefe in das Verfahren eingearbeitet, die höchsten Respekt verdient“, sagte Bonz während einer Verhandlungspause dem Abendblatt. Zugleich bemängelte er aber das Verfahrensrecht: „Diese Verhandlung zeigt, dass unser Verfahrensrecht so kompliziert ist, dass Unternehmen im internationalen Wettbewerb zeitnahe Standortentscheidungen nicht mehr treffen können“, sagte Bonz. „Im internationalen Vergleich sind wir nicht mehr wettbewerbsfähig.“ Heute geht der Prozess weiter.

Seite 8 Harte Fragen vom Richter