Kassel.

Patienten müssen nach einem neuen Gerichtsurteil grundsätzlich ihre Fahrten zu ambulanten Kontrolluntersuchungen selbst bezahlen. Nur wenn die Fahrten medizinisch zwingend notwendig sind und eine hohe, über einen längeren Zeitraum bestehende Behandlungsfrequenz besteht, kann die Krankenkasse ausnahmsweise Patienten die angefallenen Ausgaben erstatten, urteilte in dieser Woche das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 1 R 2/16 R) im Fall eines nierenkranken Mannes.