Staatliche Förderung mit vermögenswirksamen Leistungen

Die vermögenswirksamen Leistungen (VL) gibt es schon seit Anfang der 60er-Jahre. Es geht um Geld vom Arbeitgeber, mit dem sich ein finanzielles Polster aufbauen lässt. Rund 23 Millionen Beschäftigte haben Anspruch darauf. Über die höchste Geldspritze können sich die Bankbeschäftigten freuen. Sie erhalten 40 Euro pro Monat. Ob es eine Förderung gibt und wie hoch sie ausfällt, steht im Tarifvertrag.

Experten schätzen, dass nur gut jeder zweite der Berechtigten die Leistungen auch in Anspruch nimmt. Das Geld vom Arbeitgeber muss in bestimmte Sparformen fließen. Zur Auswahl stehen Banksparplan, Bausparvertrag und Aktienfondssparplan. Die Leistungen des Arbeitgebers können mit eigenem Geld aufgestockt werden, denn häufig verlangen die Anbieter bestimmte Mindestraten. Der Banksparplan ist derzeit wenig rentabel. Bei der ING-DiBa wird er mit einem Prozent verzinst. Ein Bausparvertrag ist meist nur sinnvoll, wenn später Wohneigentum erworben wird. Dann profitieren Geringverdiener allerdings beim Bausparen noch von einer staatlichen Förderung. Wenn das zu versteuernde Einkommen bei Ledigen unter 17.900 Euro liegt (Verheiratete 35.800), erhält der Sparer 43 bzw. 86 Euro im Jahr als maximale Arbeitnehmersparzulage für das Bausparen. Zusätzlich kann noch die Wohnungsbauprämie in Höhe von 45 Euro pro Jahr beantragt werden, wenn das zu versteuernde Einkommen jährlich unter 25.600 Euro liegt. Verheiratete verdoppeln diese Beträge.

Als dritte Möglichkeit der VL bleibt das Fondssparen. Relevant sind der Ausgabeaufschlag des Fonds und die Depotgebühr. Die Fondssparpläne bieten die Möglichkeit auf eine höhere Rendite, aber das Risiko steigt. Denn die Anlage ist den Kursen an der Börse unterworfen. Gut 100 Fonds stehen für die VL-Anlage zur Verfügung. Eine Übersicht gibt es unter www.bvi.de.

Die Hamburger Sutor Bank bietet eine kostengünstige VL-Anlage auf Basis einer Vermögensverwaltung. So muss sich der Anleger nicht um die Auswahl der Fonds kümmern. Die staatliche Zulage im Aktienfondssparen beträgt jährlich 80 Euro pro Person, wenn das zu versteuernde Einkommen unter 20.000 Euro im Jahr liegt. Dazu müssen jährlich mindestens 400 Euro angespart werden. Beantragt werden die Zulagen mit der Steuererklärung.

Auf das angesparte Geld kann bei allen Sparformen zunächst nicht beliebig zugegriffen werden. Der Sparvertrag läuft in der Regel sechs Jahre und ruht dann noch ein Jahr. Nach der regulären Laufzeit kann der Sparer bereits einen neuen Vertrag abschließen.