Langfristige Verträge bringen immer weniger. Fachleute raten aber von einer vorzeitigen Kündigung ab

Immer sorgenvoller blicken die Deutschen auf ihre beliebteste Altersvorsorge, die Kapitallebens- oder Rentenversicherung. „Die Verunsicherung bei dieser Anlage ist sehr groß“, sagt Kerstin Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Allerdings können wir nicht sagen, wie es um einzelne Gesellschaften steht. Das wissen nur die Versicherungen selbst und die Aufsichtsbehörde BaFin.“ Die Lebensversicherer sind langfristige Zusagen eingegangen. Zum Beispiel die Sparbeiträge ihrer Kunden mit 3,25 oder 2,75 Prozent Zinsen zu vermehren – Zusagen für mehrere Jahrzehnte. Doch angesichts der niedrigen Zinsen für festverzinsliche Wertpapiere fällt das immer schwerer. Um die Zusagen einzuhalten, müssen Jahr für Jahr Reserven gebildet werden. Dieses Geld fehlt dann für die laufende Verzinsung (Überschussbeteiligung) der Verträge. Gleichzeitig wird es immer schwieriger, die Kundengelder ertragreich anzulegen, denn über 80 Prozent der Anlagen stecken in festverzinslichen Wertpapieren.

Nur in einer Notlage kann der Garantiezins gesenkt werden

Für die Kunden hat das fatale Folgen. Sie bekommen deutlich weniger Geld, als ihnen beim Abschluss in Aussicht gestellt wurde. Ein Vertrag mit 30 Jahren Laufzeit, der jetzt fällig wird, bringt etwa 20 Prozent weniger im Vergleich zu einer Police, die vor zehn Jahren ausgezahlt wurde. In diesem Jahr liegt die Überschussbeteiligung der 40 größten Lebensversicherer bei 2,84 Prozent. Einziger Trost: Kunden mit höherem Garantiezins bekommen diesen und können nicht mit einer niedrigeren Überschussbeteiligung abgespeist werden. Doch wie lange noch? Bisher wurden Verträge mit einem Garantiezins von bis zu vier Prozent als sicher betrachtet. „Nur wenn eine Notlage entsteht, kann auch der Garantiezins gesenkt werden“, so der Versicherungsberater Rüdiger Falken. „Die Hürden dafür sind aber hoch, und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) muss dem zustimmen.“ Dennoch gibt es inzwischen eine Versicherung, die den garantierten Garantiezins nachträglich absenkt. Die BaFin hat dem zugestimmt. So wird die Neue Leben Pensionskasse Beiträge ab 2017 nur noch mit einem Garantiezins von 1,25 Prozent verzinsen, obwohl der ursprüngliche Rechnungszins der Verträge zwischen 3,25 und 2,75 Prozent liegt. Dennoch ist es meist nicht sinnvoll, bestehende Lebens- oder Rentenversicherungen zu kündigen. „Bei vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossenen Policen rate ich meist von einer Kündigung ab“, sagt Falken. Die Auszahlung aus Kapitallebensversicherungen ist steuerfrei. „Auch wenn die Verträge mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung gekoppelt sind, sollte man nichts machen“, sagt Falken. Das gelte erst recht für Verträge mit hohem Garantiezins.