Weiden.

Für den Mord an einem Neunjährigen in der Oberpfalz muss der 34-jährige Nachbar des Jungen lebenslang ins Gefängnis. Für das Landgericht Weiden war das Mordmerkmal der niederen Beweggründe erfüllt. Der Frührentner hatte vor zwei Jahren den Jungen betreut, als die Mutter des Kindes in der Kur war. Dabei schlug er dem Jungen mehrfach heftig mit der Faust auf den Kopf und verursachte dessen Tod.