Leipzig.

Teilen Energieanbieter eine Preiserhöhung versteckt im langen Text einer E-Mail mit, müssen Verbraucher sich nicht darauf einlassen. Sie sollten schriftlich widersprechen und bereits gezahlte Beträge zurückfordern, rät die Verbraucherzentrale Sachsen. Dass eine solche Art der Ankündigung intransparent und unwirksam ist, darauf deutet ein Revisionsurteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf hin. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig, trotzdem sollten Verbraucher schon jetzt handeln.