Nürnberg.

Die Bundesagentur für Arbeit zeigt Härte: Hartz-IV-Empfängern drohen bereits beim erstmaligen Beantragen staatlicher Hilfe hohe Geldbußen, wenn sie dabei Erbschaften oder Vermögen verschweigen. Betroffene könnten mit bis zu 5000 Euro belangt werden, teilte die Bundesagentur mit. Mit dem neuen Gesetz sei eine Regelungslücke geschlossen worden. Hartz-IV-Bezieher, die sich weigerten, die Bußgelder zu zahlen, drohe Erzwingungshaft. Jobcenter-Mitarbeiter seien entsprechend angewiesen.

Seite 4 Linke spricht von Verfolgung